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VG Bayreuth, 19.02.2019 - B 1 K 18.572 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StVG § 2; StGB § 316 Abs. 1, Abs. 2, § 69, § 69a; FeV § 13 S. 1 Nr. 2, § 20 Abs. 1
Neuerteilung der Fahrerlaubnis - MPU als Voraussetzung - rewis.io
Neuerteilung der Fahrerlaubnis - MPU als Voraussetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 06.04.2017 - 3 C 24.15
Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Verkehr
Auszug aus VG Bayreuth, 19.02.2019 - B 1 K 18.572
Eine einmalig gebliebene Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration unter 1, 6 Promille genügt ohne zusätzliche aussagekräftige Umstände nicht, um als sonstige Tatsache im Sinne dieses Tatbestands die Annahme von Alkoholmissbrauch zu begründen (vgl. BVerwG, U.v. 06.04.2017 - 3 C 24/15 - juris, Rn. 16 ff.).Bei dieser Konstellation kann ein Dauerkonflikt zwischen Trinken und Fahren angenommen werden, der einen Verstoß gegen das Trennungsgebot der Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV unausweichlich erscheinen lässt (vgl. BayVGH, U.v. 02.12.2011, - 11 B 11.246, juris, Rn. 21 ff. - trotz Aufhebung in der Revision aus anderen Gründen insoweit nach wie vor gültig und durch BVerwG, U.v. 06.04.2017, - 3 C 24/15, juris, Rn. 14 - bestätigt, wonach die Annahme von Alkoholmissbrauch auch bei einer einmaligen Zuwiderhandlung im Straßenverkehr mit einer BAK von unter 1, 6 Promille möglich ist, wenn zusätzliche Tatsachen diese Annahme rechtfertigen; vgl. jüngst auch VG Bayreuth, U.v. 29.01.2019 - B 1 K 18.692).
- VGH Bayern, 02.12.2011 - 11 B 11.246
Versagung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Auszug aus VG Bayreuth, 19.02.2019 - B 1 K 18.572
Bei dieser Konstellation kann ein Dauerkonflikt zwischen Trinken und Fahren angenommen werden, der einen Verstoß gegen das Trennungsgebot der Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV unausweichlich erscheinen lässt (vgl. BayVGH, U.v. 02.12.2011, - 11 B 11.246, juris, Rn. 21 ff. - trotz Aufhebung in der Revision aus anderen Gründen insoweit nach wie vor gültig und durch BVerwG, U.v. 06.04.2017, - 3 C 24/15, juris, Rn. 14 - bestätigt, wonach die Annahme von Alkoholmissbrauch auch bei einer einmaligen Zuwiderhandlung im Straßenverkehr mit einer BAK von unter 1, 6 Promille möglich ist, wenn zusätzliche Tatsachen diese Annahme rechtfertigen; vgl. jüngst auch VG Bayreuth, U.v. 29.01.2019 - B 1 K 18.692). - VG Bayreuth, 29.01.2019 - B 1 K 18.692
Anspruch auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis - medizinisch-psychologische …
Auszug aus VG Bayreuth, 19.02.2019 - B 1 K 18.572
Bei dieser Konstellation kann ein Dauerkonflikt zwischen Trinken und Fahren angenommen werden, der einen Verstoß gegen das Trennungsgebot der Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV unausweichlich erscheinen lässt (…vgl. BayVGH, U.v. 02.12.2011, - 11 B 11.246, juris, Rn. 21 ff. - trotz Aufhebung in der Revision aus anderen Gründen insoweit nach wie vor gültig und durch BVerwG, U.v. 06.04.2017, - 3 C 24/15, juris, Rn. 14 - bestätigt, wonach die Annahme von Alkoholmissbrauch auch bei einer einmaligen Zuwiderhandlung im Straßenverkehr mit einer BAK von unter 1, 6 Promille möglich ist, wenn zusätzliche Tatsachen diese Annahme rechtfertigen; vgl. jüngst auch VG Bayreuth, U.v. 29.01.2019 - B 1 K 18.692).